Unsere AGBs

1. Allgemeines

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf den Service der Bereitstellung und Aufstellung von Halteverbotsschildern.


2. Bestellung, Leistung und Ausführung

Der Kunde willigt ein das Halteverbot Wien seinen Service zwecks vollständiger Abwicklung der Leistung auch über andere Dienstleistungsunternehmen oder Dritte, durchführen und beauftragen darf. Wir behalten uns das Recht Ihre Daten für diesen Zweck an die beauftragten Dienstleister weiterzugeben. Die abgefragt Daten im Online Bestellformular sind wahrheitsgetreu und vollständig vom Kunden anzugeben.

Mit der Absendung des ausgefüllten Online Bestellformulars geben Sie (der Kunde) einen rechtsverbindlichen Auftrag zur Aufstellung der Halteverbotszonen in Wien ab (Angebotsabgabe). Durch die Auftragsbestätigung von Halteverbot Wien, kommt der Vertrag zustande (Angebotsannahme). Die Auftragsbestätigung erfolgt immer schriftlich, per Post oder E-Mail. Des Weiteren hat die Beauftragung immer schriftlich statt zu finden (Gilt auch bei Telefonaten bzw. mündlichen Absprachen). Die Ausführung der vollständigen Serviceleistung, ist zwingend abhängig von der Genehmigung der zuständigen Behörde. Auf die Erteilung der Genehmigung hat Halteverbot Wien keinen Einfluss. In der Regel erteilt die zuständige Behörde die Genehmigung (gemäß der gültigen Ordnungsvorschriften). Sollte die Genehmigung widererwarten von der Behörde nicht erteilt werden, kann Halteverbot Wien den Auftrag nicht ausführen.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten bitten wir Sie die Vorlaufzeiten (1 Arbeitswoche / Mo-Fr.)zur Beantragung zu beachten. Aufgrund der behördlichen Fristen heißt es je früher die Beantragung bei uns eingeht desto besser. Im Fall von dringenden Beauftragungen können Sie uns auch direkt telefonisch kontaktieren, wir sind dann bemüht Ihren Auftrag noch möglich zu machen. Ist eine behördliche Neubeantragung und/oder Umstellung der beauftragten Halteverbotszone in Wien erforderlich, weil z.B. bei der Auftragserteilung durch den Kunden fehlerhafte oder ungenaue Angaben zum Ort der Aufstellung erfolgten, so hat der Kunde den Mehraufwand zu tragen.


3. Preise und Bezahlungen

Der Preis für den ausgewählten Dienstleistungsservice sowie etwaige Zuschläge oder Sonstige Kosten sind bei Halteverbot Wien als Nettopreis angegeben. (Daher exkl. 20% MwSt.) Im Preis sind die komplette Aufstellung und Genehmigung enthalten. Sollte sich im Nachhinein ergeben, dass weitere Kosten entstanden sind, z.B. dann, wenn aufgrund der Beschaffenheit der Straße, eine zusätzliche Beschilderung durch die zuständige Behörde angeordnet wird, wird Halteverbot Wien diese dem Kunden mitteilen und in Rechnung stellen. Die Rechnungssumme ist mit Zugang der Rechnung, sofort fällig. Sofern Sie die Bezahlung via Überweisung tätigen, mailen Sie uns bitte den eingescannten Beleg per E-Mail. Ohne diesen müssen wir auf den Zahlungseingang Ihrer Zahlung auf unserem Konto warten, dies kann einige Tage Zeit in Anspruch nehmen.


4. Haftung und Datenschutz

Halteverbot Wien haftet bei Schäden aus eigenem Verschulden nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Halteverbot Wien übernimmt keine Haftung, wenn Unberechtigte, nach ordnungsgemäßer Aufstellung und Protokollierung der Schilder, diese unberechtigterweise verändern, entfernen oder entwendet werden. Ebenso übernimmt Halteverbot Wien keine Haftung, wenn der Auftraggeber eigenmächtig (ohne schriftliche Abstimmung mit Halteverbot Wien) die Zone verändert oder umstellt, und sie somit ungültig wird oder gegen geltendes Recht verstößt. Ebenfalls ist Halteverbot Wien von der Haftung befreit, in Fällen von: Höhere Gewalt, deliktisches Handeln Anderer und unvorhersehbaren Ereignissen/Hindernissen, die nicht im Machtbereich/Verantwortungsbereich von Halteverbot Wien liegen. Der Kunde als Auftraggeber, stellt Halteverbot Wien von allen Ansprüchen Dritter aus Abschleppvorgängen und/oder sonstigen Beeinträchtigungen und Schäden frei. Halteverbot Wien kann nicht garantieren, dass die beantragte behördliche Genehmigung erteilt wird, denn hierüber entscheidet letztlich die zuständige Behörde. Die für die Beantragung von Halteverbot Wien erbrachten Leistungen (z.B. Ortsbesichtigungen, Gebühren, etc.), sind vom Kunden zu erstatten, auch wenn eine Genehmigung seitens der Behörde nicht erteilt wird.

Jegliche Folgekosten die evtl. entstehen könnten u.a. durch behördliche Anordnungen, fehlerhafte Aufstellungen und sonstige höhere Gewalt, werden nicht von Halteverbot Wien übernommen.

Die Daten des Kunden, werden gespeichert, und zum Zwecke der Ausführung der vereinbarten Leistung, von Halteverbot Wien verarbeitet, oder aber auch an Dritte weitergegeben, die zur Erbringung der geschuldeten Leistung, von Halteverbot Wien beauftragt sind.


5. Widerrufsrecht

Ausschluss des Widerrufsrechtes und Folgen einer Stornierung: Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Es handelt sich nicht um einen Vertrag zur Lieferung von Waren, sondern zur Erbringung von Leistungen, die kundenspezifisch erbracht werden und somit eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Wird ein Auftrag durch den Kunden storniert und hat Halteverbot Wien bereits Leistungen vorgenommen, so ist der Auftraggeber zum Ersatz der Aufwendungen verpflichtet.


6. Gerichtsstand und Rechtswahl

Für sämtliche Rechtstreitigkeiten gilt Wien als Gerichtsstand. Es gilt österreichisches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig oder unwirksam sein, berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Klauseln.


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Wir stehen Ihnen für Ihre Anfragen jederzeit gerne zur Verfügung.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und wir helfen Ihnen gerne weiter.

Mit unserem Service für Halteverbotszonen und die Einholung aller notwendigen Unterlagen sparen Sie wertvolle Zeit, Aufwand und Kosten. Zudem bleibt Ihnen bei schlechtem Wetter der Stress erspart!

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  • +43 699 172 838 70
  • office@halteverbot-wien.at
  • Boschstraße 24, 1190 Wien
  • Montag – Samstag: 8 – 18 Uhr

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